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Elterngeld
| | Für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder erhalten Mütter und Väter, wenn diese schwer krank, schwerbehindert oder tot sind, auch betreuende Großeltern, Onkel und Tanten, Geschwister etc., Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des vom betreuenden Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800,00 Euro. Voraussetzung ist, dass der betreuende Elternteil nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist, mit den Kindern in einem Haushalt lebt und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate bezahlt. Auch Azubis und Studierende haben Anspruch auf Elterngeld und erhalten unabhängig vom zeitlichen Umfang ihrer Ausbildung Elterngeld, müssen also ihre Ausbildung nicht unterbrechen. Wenn das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes unter 1.000,00 Euro lag, wird die 67 Prozent-Quote bis auf 100 Prozent erhöht. Sofern der betreuende Elternteil nach der Geburt des Kindes in Teilzeit weiterarbeitet, wird das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld nicht etwa voll angerechnet; vielmehr wird dann ein Elterngeld von 67 Prozent aus der Differenz des früheren Einkommens und dem neuen Einkommen gezahlt. Ein Elternteil erhält höchstens für 12 Monate Elterngeld; die weiteren 2 Monate werden nur dann gezahlt, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld beantragt (und sein Erwerbseinkommen auf 30-Wochen-Stunden reduziert). Alleinerziehende erhalten allein Elterngeld für 13 bzw. 14 Monate. |
| | veröffentlicht am 28.11.2007 in Brühl | |
| von Frau RA´in Sylvia Kahle
Fachanwältin für Familienrecht | |
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