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Sozialrecht und Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherte haben den Vorteil, ohne Blick auf die Kosten eines Rechtsstreits, also die beidseits entstehenden Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Sachverständigengebühren, Ihre Rechtsangelegenheiten anwaltlich und vor Gericht vertreten zu lassen.
Voraussetzung ist allerdings immer, dass der „Versicherungsfall“ im Sinne der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist.
Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, mündlich oder schriftlich bei der eigenen Rechtsschutzversicherung nachzufragen, ob diese Deckungsschutz für die außergerichtliche Vertretung oder ein Klageverfahren durch einen Anwalt erteilt.
Leider sind die Voraussetzungen hierfür nicht in allen Rechtsgebieten gleich:
So übernehmen Rechtsschutzversicherer im Bereich des Sozialrechts nur die Kosten einer Klage, diese allerdings möglicherweise durch mehrere Instanzen. Unter den Bereich des Sozialrechts fallen z. B. Klagen gegen: Die Bundesagentur für Arbeit, die ARGE, die Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften (also gesetzliche Unfallversicherungen), das Versorgungsamt.
Im Rahmen der Klage tragen die Rechtsschutzversicherer dann auch die Kosten für oft sehr teure medizinische Sachverständigengutachten.
Für das sozialrechtliche Antrags- und Widerspruchsverfahren hingegen übernehmen die Rechtsschutzversicherer die Kosten grundsätzlich nicht. Insoweit besteht nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen bei allen Rechtsschutzversicherern ein Risikoausschluss. Leider ist dies vielen Rechtssuchenden nicht bekannt, ja sogar nicht einmal etlichen Versicherungsvertretern, so dass im Sozialrecht tätige Anwälte es häufig erleben, dass Mandanten sie im Widerspruchsverfahren beauftragen möchten in der Annahme, die Kosten werde die Rechtsschutzversicherung schon tragen.
Die Versicherten müssen dann erfahren, dass sie diese Kosten entweder selber tragen müssen oder ihren Fall bis zum Erlaß eines Widerspruchsbescheids, gegen den dann geklagt werden kann, selbst ohne Anwalt betreiben müssen.
Diese Situation ist vermeidbar, wenn man sich vorher bei der Rechtsschutzversicherung erkundigt. |
| | veröffentlicht am 26.07.2007 in Brühl | |
| von Frau RA´in Sylvia Kahle,
Fachanwältin für Sozialrecht | |
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