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Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Die Frage, ob Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben oder ob es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgeber handelt, beschäftigt jedes Jahr erneut die Arbeitsgerichte. Hilfreich zu wissen kann dabei sein:

- Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich nicht aus dem Gesetz, oft aber aus dem Arbeitsvertrag selbst oder einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung.

- Auch dann, wenn der Arbeitgeber ohne eine solche Verpflichtung über Jahre hinweg Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne diese Zahlung jeweils als freiwillige Zahlung zu bezeichnen, kann der Arbeitnehmer ab dem 4. Jahr Zahlung von Weihnachtsgeld verlangen (sogenannte betriebliche Übung).

- Zahlt der Arbeitgeber einigen Arbeitnehmern Weihnachtsgeld, darf er andere nicht aus subjektiven Gründen unberücksichtigt lassen, etwa weil diese häufig krank oder „aufmüpfig“ seien.

- Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erhalt des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb aus, braucht er grundsätzlich nichts zurückzuzahlen, es sei denn, es gibt im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine wirksame Rückzahlungsklausel.

- Auch Minijober, die regelmäßig im Betrieb arbeiten, haben wie die anderen Arbeitnehmer Anspruch auf (anteiliges) Weihnachtsgeld. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass durch eine solche Zahlung der durchschnittliche Monatsverdienst des Arbeitnehmers nicht über 400,00 € steigen darf, da ansonsten das Privileg der pauschalierten Besteuerung entfällt, und zwar für das ganze Jahr.

veröffentlicht am 29.11.2006

von Herrn Rechtsanwalt Herbert Poetes,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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