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Neu: Das Elterngeld ab 01.01.2007

Für werdende Eltern, bei denen die Geburt ihres Kindes zum Jahresende 2006 errechnet wurde, wird es jetzt spannend: Wird das Kind noch in diesem Jahr geboren, haben die Eltern wie bisher nur Anspruch auf das sogenannte Erziehungsgeld. Bei Geburten ab 01.01. Null Uhr im Jahr 2007 können sie dagegen die wesentlich günstigeren Leistungen des neuen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch nehmen:

- Danach wird ab der Geburt des Kindes sogenanntes Elterngeld in Höhe von 67 % des bisherigen (ausfallenden) Nettoeinkommens an den Elternteil gezahlt, der seine Erwerbstätigkeit zur Betreuung des Kindes reduziert (höchstens 30 Stunden wöchentlich) oder ganz aussetzt.

- Der Höhe nach beträgt das Elterngeld max. 1.800,00 € monatlich. Der Anspruch auf Elterngeld ist grundsätzlich auf 12 Monate Bezugsdauer beschränkt. Wenn auch der Partner seine Erwerbstätigkeit reduziert oder unterbricht, besteht Anspruch auf zwei weitere Monate Elterngeld (sogenannter Väterbonus).

- Eltern, die nicht erwerbstätig waren, erhalten einheitlich 300,00 € Elterngeld, ebenfalls maximal 14 Monate lang.

- Für Väter und Mütter, die weniger als 1.000,00 € netto vor der Geburt des Kindes verdienten, wird das Elterngeld erhöht: Für je 2,00 € unter der Einkommensgrenze von 1.000,00 € steigt das Elterngeld von 67 % um 0,1 % auf bis zu 100 % des früheren Verdienstes.

veröffentlicht am 22.11.2006

von Herrn Rechtsanwalt Herbert Poetes,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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