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Hartz IV kommt! - Was ist zu tun?

Die großen demokratischen Parteien CDU und SPD haben sich im Gesetzgebungsverfahren auf das sogenannte Hartz-IV-Gesetz geeinigt, das am 01.01.2005 in Kraft tritt. Leider gibt es aber politische Kräfte, die die Ängste der Arbeitslosen zum eigenen Vorteil schüren. Deshalb gilt es jetzt, nicht aus Panik das Falsche zu tun, sondern in Ruhe das Richtige:

- Die Formulare zum Arbeitslosengeld II sollten Sie in Ruhe und mit sachkundiger Hilfe sorgfältig ausfüllen und nach Prüfung aller Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz Ihnen bietet, zurückschicken. Wer den unverantwortlichen Boykottaufrufen folgt, erhält ab 2005 kein Geld mehr!

- Wenn Sie mit jemandem in einer Wohnung zusammen wohnen, müssen Sie nicht ausziehen, was teilweise empfohlen wird; vielmehr sollten Sie Ihre Wohnverhältnisse klar regeln: Nur wer in „eheähnlicher Gemeinschaft“ lebt, muß sich das Einkommen des Partners anrechnen lassen. Reine Lebens- oder Wohngemeinschaften zählen nicht. Wichtig also: Kein gemeinsames Konto, eigener Mietvertrag, keine gegenseitigen Unterstützungsleistungen etc..

- Kündigen Sie bloß nicht vorschnell Ihre Kapitallebensversicherung. In aller Regel büßen Sie so viel Geld ein. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung genau beraten. Eventuell ist der Freibetrag gar nicht erreicht oder Sie vereinbaren mit Ihrer Versicherung die teilweise Umwandlung der Versicherungsleistung in eine Rente unter gleichzeitigem Verzicht auf Rückkauf (sogenannter Verwertungsausschluß). So können Sie Ihren Freibetrag verdoppeln.

- Prüfen Sie, ob Sie Wohngeld beanspruchen können. Ggf. sollten Sie ganz schnell einen Antrag stellen. Denn wer Wohngeld erhält, kann mit einem Zuschlag zum Arbeitslosengeld II rechnen, da so das alte Einkommen erhöht wird und der Einkommensverlust durch Arbeitslosengeld II der Höhe nach begrenzt ist.

- Überlegen Sie, demnächst notwendig werdende Anschaffung vorzuziehen. So verringern Sie Ihr einzusetzendes Geldvermögen und vergrößern Ihr anrechnungsfreies sonstiges Vermögen: z. B. Kauf einer neuen Waschmaschine, neuer Möbel, eines neuen Autos etc..

- Wenn Sie Schulden haben (z. B. Kreditverbindlichkeiten zur Finanzierung von Warenkäufen oder Immobilien), sollten Sie versuchen, diese vorzeitig zu tilgen bis zur Höhe Ihres Freibetrages. Schulden werden nämlich nicht mit Vermögen verrechnet.

Und noch einmal zur Beruhigung: Viele, insbesondere Familien, werden nach dem neuen Arbeitslosengeld II mehr Geld zur Verfügung haben als sie bisher durch Arbeitslosenhilfe hatten. Es gilt also: Ruhe bewahren, genau rechnen und die Chancen nutzen, die der Gesetzgeber bewußt für Sie geschaffen hat.

veröffentlicht am 22.09.2004 in Brühl

von Herrn RA Herbert Poetes

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