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Hartz IV kommt! - Was ist das eigentlich?

Die großen Parteien CDU und SPD haben sich im Gesetzgebungsverfahren auf ein neues Gesetz geeinigt, das am 01.01.2005 in Kraft tritt, das sogenannte Hartz IV Gesetz.

Folgendes ist neu:

- Das bisherige Arbeitslosengeld (abhängig vom letzten Nettoeinkommen und ohne Anrechnung des Vermögens) wird grundsätzlich nur noch 12 Monate gezahlt.

- Für Bedürftige, die dann immer noch arbeitslos sind, gibt es das neue Arbeitslosengeld II (unabhängig vom letzten Nettoeinkommen für alle gleich und mit Anrechnung des Vermögens).

Danach erhalten Alleinstehende (im Westen) 345,00 € im Monat, Paare zusammen 622,00 €, je Kind bis 14 Jahre 207,00 €, bis 18 Jahre 276,00 € sowie die Miete und die Heizkosten für eine angemessene Wohnung. In vielen Fällen kann das Arbeitslosengeld II also höher ausfallen als die bisherige Arbeitslosenhilfe. Genau rechnen kann also viele Betroffene wieder beruhigen.

Natürlich erhalten Arbeitslosengeld II nur bedürftige Arbeitslose, einen Teil des Vermögens darf aber jeder ohne Anrechnung behalten, nämlich:

- Geldvermögen von 200,00 € pro Lebensjahr, höchstens 13.000,00 €, mindestens 4.100,00 €. (Für vor 1948 Geborene 520,00 € pro Lebensjahr, höchstens 33.800,00 €)

- Hausrat komplett ( soweit angemessen)

- die selbstgenutzte Eigentumswohnung komplett (soweit angemessen)

- das selbstgenutzte Einfamilienhaus komplett (soweit angemessen)

- das eigene Auto komplett (soweit angemessen, z. B. Golf)

- die „Riester-Rente“ komplett, die (beabsichtigte) „Rürup-Rente“ komplett

- Lebensversicherungen als Altersvorsorge in Höhe von weiteren 200,00 € pro Lebensjahr, höchstens 13.000,00 € - Weitere 750,00 € (pro Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft) für notwendige Anschaffungen

Zudem beabsichtigt die Bundesregierung für Kinder einen weiteren Freibetrag von je 4.100,00 € (Sparbücher etc.) zu schaffen. Wem also Langzeitarbeitslosigkeit droht, kann durch rechtzeitiges Umschichten seines Vermögens ganz legal die befürchteten Einbußen des neuen Gesetzes deutlich abschwächen oder sogar ganz auffangen.

veröffentlicht am 01.09.2004 in Brühl

von Herrn RA Herbert Poetes

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