Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Kahle, Fachanwältin für Familienrecht, vertritt Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen familien- und erbrechtlichen Fragen.
Dies sind insbesondere:
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsverfahren
- Zugewinnausgleichsverfahren
- Erbrechtliche Streitigkeiten und alle mit den vorstehenden Streitigkeiten verbundene Angelegenheiten, etwa Hausverkauf anläßlich Trennung, Aufteilung der Schulden, Fertigung von Testamenten, aber auch Beratung nichtehelicher auch gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften.
Frau Kahle vertritt Sie bundesweit vor jedem Amts- und Landgericht und OLG. Selbstverständlich werden von hier aus auch unmittelbar Prozeßkostenhilfeanträge zu den jeweiligen gerichtlichen Verfahren gefertigt.
Hinweis:
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Anwaltsgebühren
in familienrechtlichen Gerichtsverfahren und auch nicht die Kosten
einer außergerichtlichen Vertretung, wohl aber die Kosten
einer Beratung bei veränderter Rechtslage (z. B. nach einer
Trennung). Die Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer
erfolgt für Sie kostenfrei durch uns.
