Unterhaltsrecht
Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.
Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.
Ein veralteter Begriff lautet Alimente.
Das Unterhaltsrecht regelt dabei den:
- Familienunterhalt
- Verwandtenunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Geschiedenenunterhalt
- Barunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Naturalunterhalt
Ihr Ansprechpartnerin:
Frau Rechtsanwältin Kahle, Fachanwältin für Familienrecht
