Sorgerecht
Eltern haben das Recht - und die Pflicht -, die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind auszuüben. Das Sorgerecht umfaßt die Sorge für die Person, das Vermögen und die gesetzliche Vertretung des Kindes (das Sorgerecht ist nicht zu verwechseln mit dem Umgangsrecht, welches das Kind, dessen Eltern und die Großeltern haben).
Wer aber hat die elterliche Sorge für ein Kind?
- Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern besteht wenn die Eltern zur Zeit der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind, wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten, wenn die nicht miteinander verheirateten Eltern erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen. Solche Sorgerechtserklärung bedürfen der öffentlichen Beurkundung und können kostenfrei beim Jugendamt oder Notar abgegeben werden.
- Alleiniges Sorgerecht der Mutter besteht wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter die elterliche Sorge allein ausübt.
Auch wenn der Vater eines Kindes also die Vaterschaft anerkannt hat, ist er nicht automatisch sorgeberechtigt, sondern nur dann, wenn er gemeinsam mit der Mutter eine Sorgeerklärung abgibt. Wenn die Eltern sich trennen - verheiratet oder nicht - bleibt es bei der bisherigen Sorgeregelung. Eine Abänderung erfolgt nur auf Antrag eines Elternteils durch das Gericht.
Ihr Ansprechpartnerin:
Frau Rechtsanwältin Kahle, Fachanwältin für Familienrecht
