Scheidung
Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrages ist, dass die Ehegatten mindestens 1 Jahr entweder innerhalb der Ehewohnung getrennt von Tisch und Bett gelebt haben oder seit 1 Jahr in verschiedenen Wohnungen getrennt leben.
Erst dann können sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Ehescheidung stellen. Das Scheidungsverfahren selber dauert dann - wegen der Dauer des Versorgungsausgleichs - meistens noch ¾ Jahr bis 1 Jahr.
Wir stehen Ihnen bei Ihrer Scheidung als Rechtsbeistand zur Seite.
Ihr Ansprechpartnerin:
Frau Rechtsanwältin Kahle, Fachanwältin für Familienrecht
