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Scheidung

Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrages ist, dass die Ehegatten mindestens 1 Jahr entweder innerhalb der Ehewohnung getrennt von Tisch und Bett gelebt haben oder seit 1 Jahr in verschiedenen Wohnungen getrennt leben.

Erst dann können sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Ehescheidung stellen. Das Scheidungsverfahren selber dauert dann - wegen der Dauer des Versorgungsausgleichs - meistens noch ¾ Jahr bis 1 Jahr.

Wir stehen Ihnen bei Ihrer Scheidung als Rechtsbeistand zur Seite.


Ihr Ansprechpartnerin:

Frau Rechtsanwältin Kahle, Fachanwältin für Familienrecht

 

Anwaltskanzlei Brühl
Rechtsanwälte Kahle & Poëtes - Markt 14 - 50321 Brühl - Telefon: 0 22 32 - 1 35 36