Güterrecht
Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Eheleuten und Lebenspartnern.
Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung
bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt.
Ihr Ansprechpartnerin:
Frau Rechtsanwältin Kahle, Fachanwältin für Familienrecht
