Berufskrankheiten
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht oder zumindest mitverursacht worden ist und nach dem geltenden Recht auch formal als Berufskrankheit anerkannt ist.
Typische Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten,
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Erkrankungen
durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose).
Bei der Vertretung gegenüber der Berufsgenossenschaft klären wir Fragen auf Leistungen aus Berufskrankheiten. Wir prüfen Ihren Anspruch entweder auf eine zeitlich befristete oder eine zeitlich unbefristete Rente.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Rechtsanwältin Kahle, Fachanwältin für Sozialrecht
