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Arbeitsvertrag / Arbeitsverträge

Grundsätzlich müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden. Aber im Konfliktfall ist es für alle Seiten günstig, Abmachungen schwarz auf weiß zu haben. Eine schriftliche Fixierung der mündlich getroffenen Abmachungen schränkt zudem mögliche Missverständnisse ein.

Bei der Erstellung und/oder Überprüfung von Arbeitsverträgen bieten wir Ihnen unseren rechtlichen Beistand.


Ihr Ansprechpartner:

Herr Rechtsanwalt Poëtes, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Brühl
Rechtsanwälte Kahle & Poëtes - Markt 14 - 50321 Brühl - Telefon: 0 22 32 - 1 35 36