Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Poëtes, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät und vertritt Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich oder erforderlichenfalls vor allen Arbeitsgerichten der Region, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Kündigungen oder Änderungskündigungen, drohende Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge, etc.
- Lohn- und Gehaltsansprüche, tarifvertragliche Eingruppierungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen etc.
- Inhalt und Auslegung von Zeugnissen, Zeugniskorrekturklagen etc.
- Abmahnungen, Klagen auf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte
- Vertretung von Schwerbehinderten, insbesondere vor den Fürsorgestellen
Hinweis:
In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten
für die anwaltliche Vertretung und Beratung, soweit in Ihre Rechte
eingegriffen wurde (Versicherungsfall). Die Deckungsschutzanfrage beim
Rechtsschutzversicherer erfolgt kostenfrei duch uns. Selbstverständlich
fertigen wir Prozeßkostenhilfeanträge für einzureichende
Klagen.
Wichtig:
bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gibt es anders als im Zivilprozeß
keine Kostenerstattung, so daß unabhängig vom Ausgang des
Rechtsstreeits jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen muß,
weshalb eine Rechtsschutzversicherung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
gerade im Hinblick auf die häufig hohen Streitwerte besonders empfehlenswert
ist (Familienrechtsschutz).
Hinweis:
Bitte beachten Sie unbedingt, daß bei Kündigungen eine gesetzliche
Ausschlußfrist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung zu
wahren ist, also nicht erst ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Innerhalb dieser Frist muß eine Kündigungsschutzklage beim
Arbeitsgericht eingegangen sein, was für die erfolgreiche Rechtsverteidígung
unabdingbare Voraussetzung ist.
